Bruno Kreisky Stiftung

für Verdienste um die Menschenrechte

Nominierung und Kriterien

Die Bruno Kreisky Stiftung für Verdienste um die Menschenrechte zeichnet national und international Einzelpersonen, Gruppen, Institutionen die sich besondere menschenrechtliche Verdienste erworben haben sowie Projekte von besonderer menschenrechtlicher Bedeutung aus. Der Preis wird alle zwei Jahre vergeben.

Die PreisträgerInnen werden von der unabhängigen, internationalen Jury bestimmt und dem Kuratorium. Die Preise betragen in der Regel zwischen € 7.000,- und € 30.000,-. Selbst- und Mehrfachnominierungen sind möglich. Nominationen werden ausschließlich an das Sekretariat der Stiftung erbeten.

Besondere Kriterien für die Zuerkennung einer Auszeichnung sind:

  • Aktivitäten zur Durchsetzung, Förderung und Weiterentwicklung der internationalen Menschenrechte und des internationalen humanitären Rechts oder
  • Aktivitäten zum Schutz und zur Unterstützung von Human-Rights-Defendern oder
  • humanitäre bzw. karitative Hilfe in einer außerordentlichen Dimension oder
  • friedliche Konfliktlösung und Dialog über festgefahrene Konfliktgrenzen hinweg

Zusätzlich werden Hinweise auf eine Dokumentation der menschenrechtlichen Aktivitäten erbeten, bzw. können einschlägige Dokumente und Unterlagen der Stiftung zugänglich gemacht werden.

Die Entscheidungen und Begründungen der unabhängigen ExpertInnenjury werden auf der Website der Stiftung veröffentlicht.

Kontaktieren Sie uns per E-Mail bezüglich der Nominierung.