Georg Bürstmayr wurde 1963 in Wien geboren. Ab 1981 studierte er Rechtswissenschaften und Politikwissenschaft an der Universität Wien und der FU Berlin und schloss 1989 sein Studium ab. In den folgenden sechs Jahren arbeitete er als Rechtsanwaltsanwärter in der Kanzlei Dr.Thomas Prader/ Dr.Werner Goeritz in Wien. Er ist seit 1997 eingetragener Anwalt mit den Arbeitsschwerpunkten Strafrecht, öffentliches Recht, Asyl- und Fremdenrecht, sowie Miet- und Wohnrecht und Allgemeinkanzlei.
Seit 1994 ist Georg Bürstmayr Mitglied im Rechtsberaterprojekt des UNHCR, United Nations High Commissioner for Refugees und Mitglied im Netzwerk Asylanwalt. Vier Jahre später wurde Georg Bürstmayr zum Vertragsanwalt der MA 11 des Magistrats der Stadt Wien und beschäftigte sich mit der rechtlichen Vertretung von unbegleiteten minderjährigen AsylwerberInnen in Wien. Seit 2001 ist er Leiter der Kommission OLG Wien 1 des Menschenrechtsbeirates.
Georg Bürstmayr hat zahlreiche Artikel zu den Themen Fremden- und Asylrecht, Menschenrechte und Strafrecht publiziert. Sein Engagement für AsylantInnen und MigrantInnen in Österreich wurde 2005 mit dem Bruno Kreisky Preis für Verdienste um die Menschenrechte ausgezeichnet.
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