Radhika Coomaraswamy studierte an der United Nations International School in New York City. Ihren Bachelor machte sie in Yale, ihren J.D. an der Columbia University, den LLM in Harvard. Darüber hinaus bekam sie PhDs von verschiedenen Institutionen verliehen (http://www.un.org/children/conflict). In den ersten Jahren engagierte sich Coomaraswamy bei der UN als Special-Reporterin für Gewalt gegen Frauen. Während dieser Zeit war sie auch Direktorin des Centers for Ethnic Studies in Sri Lanka. Im Jahr 2000 wurde ihr der Bruno Kreisky Preis für Verdienste um die Menschenrechte für ihr entschiedenes Eintreten für die Rechte von Minderheiten in Asien und für Frauenrechte weltweit verliehen.
Bei der Preisverleihung erklärte sie, dass das Preisgeld für die Friedensarbeit in Sri Lanka verwendet werden soll. Coomaraswamy nennt die männerdominierte Gesellschaft, insbesondere die Polizei und das Justizwesen, als das größte Problem der Frauen Sri Lankas. Sie ist der Überzeugung, dass dieser Missstand mit dem Engagement von Frauen in den UN behoben werden kann . Seit 1994 besitzt sie selbst ein UNO-Mandat. Im Mai 2003 ist Coomaraswamy wegen ihrer Bemühungen zur chairperson der Sri Lanka Human Rights Commission ernannt worden.
Im April 2006 wurde Coomaraswamy zum Under Secretary General, Special Representative for Childen and Armed Conflict bei der UN ernannt. Auch unter General Secretary Ban Ki-moon wurde sie in dieser Position bestätigt und übt dieses Amt noch heute aus. Dabei versuchte sie hauptsächlich auf die Probleme der Kinder aufmerksam zu machen, die in bewaffneten Konflikten verletzt worden sind. Eines ihrer Ziele ist es, die Fürsorge für Kinder in den Basiskatalog friedenserhaltender Maßnahmen aufzunehmen.
Immer wieder meldet sich Coomaraswamy in aktuellen Fällen zu Wort: Im August 2010 publizierte sie einen Artikel, der auf die Inhaftierung von Omar Khadr in Guantanamo Bezug nahm. Die amerikanische Regierung hatte ihn angeklagt, einen amerikanischen Soldaten mit einer Granate getötet zu haben. Coomaraswamy setzt sich dafür ein, dass Khadr nach dem Jugendstrafrecht verurteilt wird, weil er zum Zeitpunkt der Tat erst 15 Jahre alt gewesen ist. Mit einer Verurteilung nach dem Erwachsenen-Strafrecht könnte hier ein weltweiter Präzedenzfall geschaffen werden.