Bruno Kreisky Stiftung

für Verdienste um die Menschenrechte

NGO Projekt- Antidiskriminierungsgesetz für Österreich (Österreich)

Das NGO-Projekt, „ein Antidiskriminierungsgesetz für Österreich“, wurde von einer Reihe von österreichischen (Menschenrechts-)NGOs erarbeitet. Ihr Plan, ein Antidiskriminierungsgesetz für Österreich zu erarbeiten, entstand infolge eigener Beobachtungen und Erlebnisse zu Erfahrungen von Menschen afrikanischer Herkunft in Österreich. Sowohl Hannes Tretter als auch Cornelia Kogoj, beide engagieren sich im Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte, wurde der Preis im Rahmen dieses Projekts verliehen. Seit 1998 ist Dr. Cornelia Kogoj Generalsekretär der „Initiative Minderheiten“.

Hannes Trettner kommentierte, dass man Rasse und Diskriminierung auch um die Faktoren Herrschaft, Geschlecht, Religion, Alter, Behinderungen sowie Sexualorientierung ergänzen müsse.

Zur Zeit der Verleihung des Kreisky Preises machte Trettner auch darauf aufmerksam, dass der Charta der Grundrechte der Europäischen Union ein ähnliches Gesetz fehlen würde. Das Dokument wurde 1999 angefangen und 2000 bestätigt. 2010 wurde mit dem Artikel 14 eine Abänderung vorgenommen, die die Minderheitenrechte innerhalb der Europäischen Union schützt. In Österreich wurde 1979 das Gleichbehandlungsgesetz verabschiedet. Aber es stand bis 2004 nicht mit den Antidiskriminierungsrichtlinien der Europäischen Union in Einklang.

Auf der Grundlage eines 2008 erschienenen Berichts der H. E.C behaupten sie, dass die österreichische Gesetzgebung keine adäquaten sanktionierenden Regelungen für rechtswidrige Diskriminierungsfälle anbietet. Der Gleichbehandlungsgrundsatz sieht nur Bußgelder von 360 Euro in solchen Fällen vor, in denen die betreffende Person bereits in derselben Sache straffällig geworden ist.

http://minderheiten.at/
http://www.europarl.europa.eu/charter/default_en.htm
http://www.migrant.at/info_gbg_en.pdf
http://www.non-discrimination.net/content/media/2008-AT-Country%20Report%20final.pdf