Die Kommission für die Wahrung der Menschenrechte in Guatemala, CDHG, ist eine nicht-staatliche, humanitäre Organisation, die sich der Einhaltung und Förderung der Menschenrechte in Guatemala verschrieben hat.
Anfang der 1980er Jahre gelangt es der CDHG, auf die prekäre Situation in Guatemala aufmerksam zu machen.
In der Entstehungszeit der Kommission für die Wahrung der Menschenrechte in Guatemala stand die Bekanntmachung der menschenrechtswidrigen Vorgehensweise des Militärs und die Ausbeutung der Bevölkerung, sowie die Ausrottung ganzer Indianerstämme, im Vordergrund des Arbeitsfeldes der CDHG. Die repressiven Bedingungen, die in Guatemala zu dieser Zeit herrschen, erschweren die Aktivitäten der Kommission und machen es unmöglich, eine flächendeckende Arbeit im Land zu etablieren. So begann die CDHG 1981 ihre Arbeit aus dem Ausland- dem in Mexico Stadt eröffneten Hauptquartier- zu leisten. Erst nach dreizehn Jahren, im Jahre 1995, konnte die Kommission für die Wahrung der Menschenrechte in Guatemala ihr Büro in Guatemala Stadt eröffnen.
Die CGHG hat dazu beigetragen, viele Menschen vor Folter, Verfolgung und Tod zu bewahren und konnte eine Änderung der Situation in Guatemala durch friedliche Maßnahmen herbeiführen und stellt heute noch eine zentrale Anlaufstelle für Menschenrechtsfragen in Guatemala dar.